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Beratung in der SII der Peter-Weiss-Gesamtschule Oberstufenleiter
1. Wer führt die Beratung durch?
Die Beratung nehmen die vom Schulleiter benannten Beratungslehrer,
unterstützt vom Oberstufenleiter, in ihren jeweiligen Jahrgängen
eigenverantwortlich vor.
Eingesetzt sind vier Beratungslehrer, der 4. unterrichtet im JG 10, um die
künftigen Oberstufenschüler möglichst frühzeitig kennen zu lernen, ihre
Entscheidung für die Oberstufe zu begleiten und bereits in der
Vorbereitungsphase durchgängig Beratung anzubieten.
Über die Leistungsentwicklung und die Noten in den vom Schüler belegten
Fächern informiert und berät kontinuierlich während des gesamten
Schuljahres der jeweilige Fachlehrer.
Die abschließende Festlegung der Note und die Beschlüsse über die Laufbahn
der Schüler erfolgen nach der Beratung und der Entscheidung der
halbjährlichen Laufbahnberatungs- und Zeugniskonferenzen, an denen alle
Lehrer, die in dem Jahrgang unterrichten, als stimmberechtigte Mitglieder
teilnehmen.
- Rechtliche Vorgaben
Den verpflichtenden Umfang der Beratung regelt, aufbauend auf dem
Schulgesetz (SchulG), die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die
gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt). Deren Vorgaben beschränken sich nahezu
ausschließlich auf die obligatorische Laufbahnberatung.
Entsprechend führt die Schule folgende obligatorische Beratungstermine
durch:
- 2. Halbjahr 10
Informationsveranstaltung für alle am Eintritt in die gymnasiale
Oberstufe interessierten Schüler und deren Eltern.
Oberstufenleiter informiert über die Gliederung der Oberstufe, die
Vorgaben für die Fächerwahl, die erreichbaren Schulabschlüsse und die
Abiturprüfung.
- 2. Halbjahr 11
Spätestens 8 Wochen vor Aushändigung der Versetzungszeugnisse
werden die Eltern und Schüler durch die Schule schriftlich über
Minderleistungen informiert, die die Versetzung in die 12 gefährden
könnten. Jahrgangsstufenleiter 11 bietet Einzelberatungstermine an.
Informationsveranstaltung für alle Schüler des Jahrgangs.
Oberstufenleiter informiert über die rechtlichen Vorgaben für die
Qualifikationsphase bis zum Abitur. Besonders wichtig hier der Verweis
aus die Höchstzahl der Defizite: sechs Grundkursdefizite und zwei
Leistungskursdefizite.
Informationsveranstaltung für alle Schüler des Jahrgangs.
Oberstufenleiter informiert über die rechtlichen Vorgaben für die
Zulassung zum Abitur sowie über die Berechnung der Ergebnisse der
Gesamtqualifikation: Leistungen in den einbringungsfähigen Kursen der
Qualifikationsphase und den Leistungen in der Abiturprüfung.
Besonders wichtig hier die unterschiedliche Gewichtung der jeweils
erbrachten Leistungen.
- - Vor der Zulassung zum Abitur
Informationsveranstaltung für alle Schüler des Jahrgangs.
Oberstufenleiter informiert über die rechtlichen Regelungen für die
Durchführung der Abiturprüfung. Besonders wichtig hier die
Regelungen für die Entschuldigung bei Erkrankungen und die
Sanktionen bei Täuschungshandlungen.
Oberstufenleiter und Beratungslehrer kommen ihrer Verpflichtung zu
kontinuierlicher Beratung nach, indem jeder von ihnen wöchentlich
mindestens zwei Beratungsstunden anbietet. Diese Termine werden den
Schülern durch Aushang in zentralen Schülerschaukasten bekannt gemacht.
Auf jedem Zeugnis/jeder Schullaufbahnbescheinigung werden die Defizitkurse
der Schüler mit der Bemerkung aufgelistet, dass sie die Laufbahn gefährden
könnten. In diesen Fällen enthält das Zeugnis zusätzlich eine Einladung für
einen Beratungstermin mit dem Beratungslehrer.
Beschlüsse der Zeugnis- oder der Laufbahnberatungskonferenzen werden
dem betroffenen Schüler in einem gesonderten Beratungstermin mit dem
Beratungslehrer bekannt gemacht.
3. Über die rechtlichen Vorgaben hinausgehende Angebote
Die Schule organisiert eine Fächerbörse, auf der sich die künftigen
Oberstufenschüler über Inhalte und Anforderungen der
Oberstufenfächer, die ihnen teilweise unbekannt sind, informieren
können. Schüler der laufenden 11 bieten Gespräche von Schüler zu
Schüler über ihre Erfahrungen an.
Die Wahl der Kurse in 11 erfolgt im Rahmen einer zweistündigen
Kleingruppenberatung durch den Beratungslehrer.
Um den Übergang von der SI in die SII zu erleichtern, bietet die Schule
den Schülern des JG 11 die Wahl eines Coaches an. Ein Coach ist ein
Lehrer, der neben Fachlehrern, Beratungslehrer und Oberstufenleiter,
den Schülern als Gesprächspartner für alle persönlichen, schulischen
Probleme, vor allem aber bei Lernschwierigkeiten zur Verfügung steht.
Nach einer Eingewöhnungsphase wählen die Schüler des JG 11 aus
dem Kreis der sie in der 11 unterrichtenden Lehrer ihren persönlichen
Coach. Ein Lehrer betreut hier drei, maximal vier Schüler. Dieser
Lehrer bietet Gespräche an, die die Schüler ganz niederschwellig und
nach Bedarf wahrnehmen.
Nach der 1. Klausurphase zweistündige Informationsveranstaltung.
Beratungslehrer entwickelt gemeinsam mit Schülern Laufbahn in der
Qualifikationsphase bis zum Abitur. Besonders wichtig hierbei die Wahl
der Leistungs- und Grundkurse. Der Gruppenberatung für den
gesamten Jahrgang schließt sich umfangreiche Einzelberatung für fast
alle Schüler an.
Alle Beratungslehrer und der Oberstufenleiter sind bei Fragen zur
Laufbahn und bei sämtlichen sonstigen Problemen jederzeit
ansprechbar. Schüler, die die Beratungsangebote nicht wahrnehmen-
/die Beratungsnotwendigkeit nicht erkennen, werden schriftlich zu
Beratungsterminen eingeladen oder bei Begegnungen in der Schule
spontan zur Beratung gebeten.
Regelmäßig führen die Beratungslehrer mit allen Schülern
Jahrgangstufenbesprechungen durch, bei denen Vorhaben und
Probleme des Jahrgangs in der Gruppe besprochen werden.
Gegen Ende jedes Schuljahres werden die Schüler vom
Oberstufenleiter schriftlich über die Möglichkeiten der Ab- und
Umwahlen von Kursen informiert. Die Beratungslehrer führen die
daraus folgende Einzelberatung durch.
Alle Sanktionen, die die Schule bei Verstößen gegen die Schulordnung
gegen Schüler verhängen muss, besonders beim Verstoß gegen die
Verpflichtung zum regelmäßigen Schulbesuch, der immer den
schulischen Erfolg massiv gefährdet, erfolgen erst, wenn der
betreffende Schüler zuvor brieflich vom Oberstufenleiter auf seine
Versäumnisse und die sich möglicherweise daraus ergebenden
Konsequenzen hingewiesen worden ist. Ausnahme: akute Gefährdung
der Sicherheit. |