Beratungskonzept
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Beratung in der SII der Peter-Weiss-Gesamtschule                        Oberstufenleiter


1. Wer führt die Beratung durch?

Die Beratung nehmen die vom Schulleiter benannten Beratungslehrer,

unterstützt vom Oberstufenleiter, in ihren jeweiligen Jahrgängen

eigenverantwortlich vor.

 

Eingesetzt sind vier Beratungslehrer, der 4. unterrichtet im JG 10, um die

künftigen Oberstufenschüler möglichst frühzeitig kennen zu lernen, ihre

Entscheidung für die Oberstufe zu begleiten und bereits in der

Vorbereitungsphase durchgängig Beratung anzubieten.

 

Über die Leistungsentwicklung und die Noten in den vom Schüler belegten

Fächern informiert und berät kontinuierlich während des gesamten

Schuljahres der jeweilige Fachlehrer.

 

Die abschließende Festlegung der Note und die Beschlüsse über die Laufbahn

der Schüler erfolgen nach der Beratung und der Entscheidung der

halbjährlichen Laufbahnberatungs- und Zeugniskonferenzen, an denen alle

Lehrer, die in dem Jahrgang unterrichten, als stimmberechtigte Mitglieder

teilnehmen.

 

  1. Rechtliche Vorgaben

Den verpflichtenden Umfang der Beratung regelt, aufbauend auf dem

Schulgesetz (SchulG), die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die

gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt). Deren Vorgaben beschränken sich nahezu

ausschließlich auf die obligatorische Laufbahnberatung.

Entsprechend führt die Schule folgende obligatorische Beratungstermine

durch:

- 2. Halbjahr 10

Informationsveranstaltung für alle am Eintritt in die gymnasiale

Oberstufe interessierten Schüler und deren Eltern.

Oberstufenleiter informiert über die Gliederung der Oberstufe, die

Vorgaben für die Fächerwahl, die erreichbaren Schulabschlüsse und die

Abiturprüfung.

 

- 2. Halbjahr 11

Spätestens 8 Wochen vor Aushändigung der Versetzungszeugnisse

werden die Eltern und Schüler durch die Schule schriftlich über

Minderleistungen informiert, die die Versetzung in die 12 gefährden

könnten. Jahrgangsstufenleiter 11 bietet Einzelberatungstermine an.

 

  •          - Beginn JG 12

Informationsveranstaltung für alle Schüler des Jahrgangs.

Oberstufenleiter informiert über die rechtlichen Vorgaben für die

Qualifikationsphase bis zum Abitur. Besonders wichtig hier der Verweis

aus die Höchstzahl der Defizite: sechs Grundkursdefizite und zwei

Leistungskursdefizite.

 

  •         - Beginn JG 13

Informationsveranstaltung für alle Schüler des Jahrgangs.

Oberstufenleiter informiert über die rechtlichen Vorgaben für die

Zulassung zum Abitur sowie über die Berechnung der Ergebnisse der

Gesamtqualifikation: Leistungen in den einbringungsfähigen Kursen der

Qualifikationsphase und den Leistungen in der Abiturprüfung.

Besonders wichtig hier die unterschiedliche Gewichtung der jeweils

erbrachten Leistungen.

 

  •         - Vor der Zulassung zum Abitur

Informationsveranstaltung für alle Schüler des Jahrgangs.

Oberstufenleiter informiert über die rechtlichen Regelungen für die

Durchführung der Abiturprüfung. Besonders wichtig hier die

Regelungen für die Entschuldigung bei Erkrankungen und die

Sanktionen bei Täuschungshandlungen.

 

Oberstufenleiter und Beratungslehrer kommen ihrer Verpflichtung zu

kontinuierlicher Beratung nach, indem jeder von ihnen wöchentlich

mindestens zwei Beratungsstunden anbietet. Diese Termine werden den

Schülern durch Aushang in zentralen Schülerschaukasten bekannt gemacht.

Auf jedem Zeugnis/jeder Schullaufbahnbescheinigung werden die Defizitkurse

der Schüler mit der Bemerkung aufgelistet, dass sie die Laufbahn gefährden

könnten. In diesen Fällen enthält das Zeugnis zusätzlich eine Einladung für

einen Beratungstermin mit dem Beratungslehrer.

 

Beschlüsse der Zeugnis- oder der Laufbahnberatungskonferenzen werden

dem betroffenen Schüler in einem gesonderten Beratungstermin mit dem

Beratungslehrer bekannt gemacht.

 

3. Über die rechtlichen Vorgaben hinausgehende Angebote

 

  •         - 2. Halbjahr 10:

Die Schule organisiert eine Fächerbörse, auf der sich die künftigen

Oberstufenschüler über Inhalte und Anforderungen der

Oberstufenfächer, die ihnen teilweise unbekannt sind, informieren

können. Schüler der laufenden 11 bieten Gespräche von Schüler zu

Schüler über ihre Erfahrungen an.

Die Wahl der Kurse in 11 erfolgt im Rahmen einer zweistündigen

Kleingruppenberatung durch den Beratungslehrer.

 

  •         - JG 11

Um den Übergang von der SI in die SII zu erleichtern, bietet die Schule

den Schülern des JG 11 die Wahl eines Coaches an. Ein Coach ist ein

Lehrer, der neben Fachlehrern, Beratungslehrer und Oberstufenleiter,

den Schülern als Gesprächspartner für alle persönlichen, schulischen

Probleme, vor allem aber bei Lernschwierigkeiten zur Verfügung steht.

Nach einer Eingewöhnungsphase wählen die Schüler des JG 11 aus

dem Kreis der sie in der 11 unterrichtenden Lehrer ihren persönlichen

Coach. Ein Lehrer betreut hier drei, maximal vier Schüler. Dieser

Lehrer bietet Gespräche an, die die Schüler ganz niederschwellig und

nach Bedarf wahrnehmen.

 

  •         - 2. Halbjahr 11

Nach der 1. Klausurphase zweistündige Informationsveranstaltung.

Beratungslehrer entwickelt gemeinsam mit Schülern Laufbahn in der

Qualifikationsphase bis zum Abitur. Besonders wichtig hierbei die Wahl

der Leistungs- und Grundkurse. Der Gruppenberatung für den

gesamten Jahrgang schließt sich umfangreiche Einzelberatung für fast

alle Schüler an.

 

  •          - JG 11-13

Alle Beratungslehrer und der Oberstufenleiter sind bei Fragen zur

Laufbahn und bei sämtlichen sonstigen Problemen jederzeit

ansprechbar. Schüler, die die Beratungsangebote nicht wahrnehmen-

/die Beratungsnotwendigkeit nicht erkennen, werden schriftlich zu

Beratungsterminen eingeladen oder bei Begegnungen in der Schule

spontan zur Beratung gebeten.

 

Regelmäßig führen die Beratungslehrer mit allen Schülern

Jahrgangstufenbesprechungen durch, bei denen Vorhaben und

Probleme des Jahrgangs in der Gruppe besprochen werden.

Gegen Ende jedes Schuljahres werden die Schüler vom

Oberstufenleiter schriftlich über die Möglichkeiten der Ab- und

Umwahlen von Kursen informiert. Die Beratungslehrer führen die

daraus folgende Einzelberatung durch.

 

Alle Sanktionen, die die Schule bei Verstößen gegen die Schulordnung

gegen Schüler verhängen muss, besonders beim Verstoß gegen die

Verpflichtung zum regelmäßigen Schulbesuch, der immer den

schulischen Erfolg massiv gefährdet, erfolgen erst, wenn der

betreffende Schüler zuvor brieflich vom Oberstufenleiter auf seine

Versäumnisse und die sich möglicherweise daraus ergebenden

Konsequenzen hingewiesen worden ist. Ausnahme: akute Gefährdung

der Sicherheit.