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Beratung in der SII der Peter-Weiss-Gesamtschule Oberstufenleiter
1. Wer führt die Beratung durch?
Die Beratung nehmen die vom Schulleiter benannten Beratungslehrer, unterstützt vom Oberstufenleiter, in ihren jeweiligen Jahrgängen eigenverantwortlich vor.
Eingesetzt sind vier Beratungslehrer, der 4. unterrichtet im JG 10, um die künftigen Oberstufenschüler möglichst frühzeitig kennen zu lernen, ihre Entscheidung für die Oberstufe zu begleiten und bereits in der Vorbereitungsphase durchgängig Beratung anzubieten.
Über die Leistungsentwicklung und die Noten in den vom Schüler belegten Fächern informiert und berät kontinuierlich während des gesamten Schuljahres der jeweilige Fachlehrer.
Die abschließende Festlegung der Note und die Beschlüsse über die Laufbahn der Schüler erfolgen nach der Beratung und der Entscheidung der halbjährlichen Laufbahnberatungs- und Zeugniskonferenzen, an denen alle Lehrer, die in dem Jahrgang unterrichten, als stimmberechtigte Mitglieder teilnehmen.
Den verpflichtenden Umfang der Beratung regelt, aufbauend auf dem Schulgesetz (SchulG), die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt). Deren Vorgaben beschränken sich nahezu ausschließlich auf die obligatorische Laufbahnberatung. Entsprechend führt die Schule folgende obligatorische Beratungstermine durch: - 2. Halbjahr 10 Informationsveranstaltung für alle am Eintritt in die gymnasiale Oberstufe interessierten Schüler und deren Eltern. Oberstufenleiter informiert über die Gliederung der Oberstufe, die Vorgaben für die Fächerwahl, die erreichbaren Schulabschlüsse und die Abiturprüfung.
- 2. Halbjahr 11 Spätestens 8 Wochen vor Aushändigung der Versetzungszeugnisse werden die Eltern und Schüler durch die Schule schriftlich über Minderleistungen informiert, die die Versetzung in die 12 gefährden könnten. Jahrgangsstufenleiter 11 bietet Einzelberatungstermine an.
Informationsveranstaltung für alle Schüler des Jahrgangs. Oberstufenleiter informiert über die rechtlichen Vorgaben für die Qualifikationsphase bis zum Abitur. Besonders wichtig hier der Verweis aus die Höchstzahl der Defizite: sechs Grundkursdefizite und zwei Leistungskursdefizite.
Informationsveranstaltung für alle Schüler des Jahrgangs. Oberstufenleiter informiert über die rechtlichen Vorgaben für die Zulassung zum Abitur sowie über die Berechnung der Ergebnisse der Gesamtqualifikation: Leistungen in den einbringungsfähigen Kursen der Qualifikationsphase und den Leistungen in der Abiturprüfung. Besonders wichtig hier die unterschiedliche Gewichtung der jeweils erbrachten Leistungen.
Informationsveranstaltung für alle Schüler des Jahrgangs. Oberstufenleiter informiert über die rechtlichen Regelungen für die Durchführung der Abiturprüfung. Besonders wichtig hier die Regelungen für die Entschuldigung bei Erkrankungen und die Sanktionen bei Täuschungshandlungen.
Oberstufenleiter und Beratungslehrer kommen ihrer Verpflichtung zu kontinuierlicher Beratung nach, indem jeder von ihnen wöchentlich mindestens zwei Beratungsstunden anbietet. Diese Termine werden den Schülern durch Aushang in zentralen Schülerschaukasten bekannt gemacht. Auf jedem Zeugnis/jeder Schullaufbahnbescheinigung werden die Defizitkurse der Schüler mit der Bemerkung aufgelistet, dass sie die Laufbahn gefährden könnten. In diesen Fällen enthält das Zeugnis zusätzlich eine Einladung für einen Beratungstermin mit dem Beratungslehrer.
Beschlüsse der Zeugnis- oder der Laufbahnberatungskonferenzen werden dem betroffenen Schüler in einem gesonderten Beratungstermin mit dem Beratungslehrer bekannt gemacht.
3. Über die rechtlichen Vorgaben hinausgehende Angebote
Die Schule organisiert eine Fächerbörse, auf der sich die künftigen Oberstufenschüler über Inhalte und Anforderungen der Oberstufenfächer, die ihnen teilweise unbekannt sind, informieren können. Schüler der laufenden 11 bieten Gespräche von Schüler zu Schüler über ihre Erfahrungen an. Die Wahl der Kurse in 11 erfolgt im Rahmen einer zweistündigen Kleingruppenberatung durch den Beratungslehrer.
Um den Übergang von der SI in die SII zu erleichtern, bietet die Schule den Schülern des JG 11 die Wahl eines Coaches an. Ein Coach ist ein Lehrer, der neben Fachlehrern, Beratungslehrer und Oberstufenleiter, den Schülern als Gesprächspartner für alle persönlichen, schulischen Probleme, vor allem aber bei Lernschwierigkeiten zur Verfügung steht. Nach einer Eingewöhnungsphase wählen die Schüler des JG 11 aus dem Kreis der sie in der 11 unterrichtenden Lehrer ihren persönlichen Coach. Ein Lehrer betreut hier drei, maximal vier Schüler. Dieser Lehrer bietet Gespräche an, die die Schüler ganz niederschwellig und nach Bedarf wahrnehmen.
Nach der 1. Klausurphase zweistündige Informationsveranstaltung. Beratungslehrer entwickelt gemeinsam mit Schülern Laufbahn in der Qualifikationsphase bis zum Abitur. Besonders wichtig hierbei die Wahl der Leistungs- und Grundkurse. Der Gruppenberatung für den gesamten Jahrgang schließt sich umfangreiche Einzelberatung für fast alle Schüler an.
Alle Beratungslehrer und der Oberstufenleiter sind bei Fragen zur Laufbahn und bei sämtlichen sonstigen Problemen jederzeit ansprechbar. Schüler, die die Beratungsangebote nicht wahrnehmen- /die Beratungsnotwendigkeit nicht erkennen, werden schriftlich zu Beratungsterminen eingeladen oder bei Begegnungen in der Schule spontan zur Beratung gebeten.
Regelmäßig führen die Beratungslehrer mit allen Schülern Jahrgangstufenbesprechungen durch, bei denen Vorhaben und Probleme des Jahrgangs in der Gruppe besprochen werden. Gegen Ende jedes Schuljahres werden die Schüler vom Oberstufenleiter schriftlich über die Möglichkeiten der Ab- und Umwahlen von Kursen informiert. Die Beratungslehrer führen die daraus folgende Einzelberatung durch.
Alle Sanktionen, die die Schule bei Verstößen gegen die Schulordnung gegen Schüler verhängen muss, besonders beim Verstoß gegen die Verpflichtung zum regelmäßigen Schulbesuch, der immer den schulischen Erfolg massiv gefährdet, erfolgen erst, wenn der betreffende Schüler zuvor brieflich vom Oberstufenleiter auf seine Versäumnisse und die sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen hingewiesen worden ist. Ausnahme: akute Gefährdung der Sicherheit. |



